09/12/2021
Interessant...
Thema: Scheidung und Trennung für Frauen
Für Frauen ist die Scheidung bzw. Trennung ein grosses Vorsorgerisiko. Circa jede vierte geschiedene Rentnerin ist auf Ergänzungsleistungen zur AHV angewiesen.
Die meisten Frauen arbeiten vor und nach der Trennung in reduzierten Pensen, um die Kundenbetreuung zu gewährleisten. Dadurch entstehen häufig grosse Vorsorgelücken, die nicht geschlossen werden.
Im Falle einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft kommts noch bitterer: Im Konkubinat muss bei einer Trennung laut Gesetz nichts geteilt werden. Egal wie lange man zusammen war: Es besteht kein Anspruch auf eine Teilung des Vermögens aus der Pensionskasse und es werden keine Beiträge des Partners an die AHV entrichtet (Splitting). Hier ist die Gefahr noch viel grösser im Alter auf Ergänzungsleistungen angewiesen zu sein.
Wir empfehlen, dass Frauen trotz der scheinbaren Sicherheit in der Partnerschaft mit einem möglichst hohen Pensum im Arbeitsmarkt bleiben. Auch der Partner habe seinen Beitrag zu leisten, damit dies gelingen kann.
Haben Sie eine Frage in diesem Zusammenhang? Melden Sie sich bei uns, wir sind gerne für Sie da.