20/04/2026
Rechtliches:
Ich bin Drohnenpilot mit Lizenz A1/3 und A2 und besitze zusätzlich die Genehmigung (Allgemeinerlaubnis) für geografische UAS-Gebiete für Betreiber:innen unbemannter Luftfahrzeugsysteme (UAS) mit A2 kompetenten Fernpilot:innen.
Der Stapelmoorer Park ist keine geografische Sperrzone.
Um mich an das Störungsverbot (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz) zuhalten wurde 50m seitlich in 120 m Höhe zu der Kolonie geflogen.
Grundstücke und Häuser wurden nicht überflogen.
Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt, das kopieren und verwenden ist ohne meiner Genehmigung nicht erlaubt.
Das Verlinken ist natürlich gestattet.
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Warum bin ich dort geflogen?
Ich verfolge die Diskussion schon lange und habe die konträren Standpunkte zur Kenntnis genommen und wollte mir selber ein Bild von der Situation machen.
Interesse besteht allein schon deshalb, da ich in Sichtweite der Kolonien beim Krankenhaus und (Ex)Ecks wohne.
Das ganze ist natürlich nur eine Momentaufnahme.
Ich habe bewusst den Montagmorgen gewählt, da es der Müllabfuhrtag ist.
Mein Fazit:
Aufgerissenen Müllsäcke sind kaum aufgefallen.
Im Park waren durchaus Ausscheidungen zusehen und auch auf den Dächern der angrenzenden Häusern waren sie vorhanden.
Das Gekrächse war durchaus hörbar und laut.
Die Anzahl der Nester und Krähen war beeindruckend.
Andere Vogelarten habe ich nicht ausmachen können.