20/08/2021
Uns erreichen derzeit viele Fragen zum Thema Hochzeiten. Uns ist wichtig, dass Sie Ihre Hochzeit sicher und ausgelassen feiern können. Daher haben wir jetzt festgelegt, dass Hochzeiten – auch mit ausgelassenen Feiern – trotz der dabei bestehenden größeren Infektionsgefahren anders als bisher selbst bei Inzidenzen von über 35 wieder möglich sind. Für Geimpfte und Genesene ist das ein Teil der Rechte, die man dieser Gruppe schon aufgrund der Grundrechte nicht mehr vorenthalten darf. Menschen, die nicht geimpft sind, sind einem größeren Infektionsrisiko ausgesetzt und stellen auch ein größeres Infektionsrisiko für ihre Mitmenschen dar. Trotzdem wollen wir sie nicht von diesen Feiern ausschließen. Daher haben wir die Regelung eingeführt, dass Brautleute und Gäste, die nicht genesen oder geimpft sind, einen PCR-Testnachweis erbringen müssen. Dieser darf höchstens 48 Stunden (ab Testvornahme) alt sein. Das gilt auch für Schwangere oder Personen, die nicht geimpft werden können, denn der Test ist keine Strafe, er dient der Sicherheit.
In NRW gibt es ausreichend Angebote für 24 oder 48 Stundentests. Wenn Ihre Gäste diese Tests dennoch nicht erbringen können heißt das nicht, dass die Hochzeit nicht stattfinden darf. Sie müssen dann allerdings auf Tanz und Party verzichten. Ein gemeinsames Essen oder Hochzeitsspiele sind aber möglich.
Kinder und Jugendliche, die in Deutschland zur Schule gehen, brauchen wegen der regelmäßigen Schultestungen in unseren Schulen keinen gesonderten Test. Für Kinder bis zum Schuleintritt ist grundsätzlich kein Test notwendig.
Uns ist bewusst, dass die PCR-Test-Pflicht eine Einschränkung ist. Sie dient aber nicht zuletzt Ihrer Sicherheit. Und wichtig ist auch: Im Rahmen der bislang gültigen Coronaschutzverordnung hätte eine Hochzeit mit Tanz und Party in Kommunen mit einer Inzidenz über 35 überhaupt nicht stattfinden können. Die neue Regelung ist also ein weiterer Schritt zurück in unsere alte Normalität vor Corona.